Leistungsbeschreibung: Kinderhaus Husby
- I. Kurzeschreibung
- II. Rahmenbedingungen
- III. Aufnahme
- IV. Ziele / Methoden
- V. Leistungen
- VI. Maßnahmen
I. Kurzbeschreibung der Einrichtung
| 1. Adresse | Kinderhaus Husby, Zum Dorfteich 8, 24975 Husby (Stammeinrichtung) |
| 2. Teileinrichtungen | Kinderhaus Husby, Zum Dorfteich 8, 24975 Husby |
| 3. Leistungsart | Vollunterbringung gem. §§ 27, 34, 35, 35a und 41 SGB VIII (KJHG) |
| 4. Organisatorische Einbindung in Gesamteinrichtung | Das Kinderhaus besteht aus zwei Teileinrichtungen. Im „Kinderhaus Husby“ wohnen zwölf Kinder und Jugendliche. Weitere acht Jugendliche und junge Erwachsene können in einem separaten Haus, der „Alten Schmiede“, im Rahmen des „Betreuten Außenwohnens“ im gleichen Ort leben und wohnen. Dort wird jungen Menschen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Verselbständigung gegeben. Weiterhin kann in der „Alten Schmiede“ eine Individualunterbringung in Anspruch genommen werden, um eine spezielle Förderung eines einzelnen jungen Menschen zu ermöglichen. |
| 5. Leitbild/ Besonderheit der Leistungen | Laut §1 SGB VIII ist die Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Leben im Kleinheim mit familienangelehntem Charakter bedeutet für uns die Begleitung und Unterstützung des Einzelnen in einem strukturierten und überschaubaren Alltag. Inhalt unseres pädagogischen Handelns ist die Gestaltung eines verlässlichen und offenen Miteinanders in einem geschützten Rahmen unter Berücksichtigung der persönlichen Bezüge und eigener Ressourcen. Bedingung dafür ist die grundsätzliche Annahme und Achtung des in unserer Einrichtung lebenden Kindes/ Jugendlichen. Grundlegendes Erziehungsziel des Kinderhauses Husby ist die Hinführung zu einer positiven und wertschätzenden Einstellung. Aufbauend auf die Entwicklung individueller moralischer und ethischer Normen und Werte möchten wir eine optimale soziale Einbindung in das vorhandene Beziehungsnetz bei der Entfaltung eigener Wünsche und Bedürfnisse erreichen. |
II. Rahmenbedingungen
| 1.1. Lage | Das „Kinderhaus Husby“ befindet sich in Husby, einem Dorf mit ca. 2.000 Einwohnern im Kreis Schleswig–Flensburg nahe der dänischen Grenze und der Flensburger Förde gelegen. |
| 1.2. Schularten mit Entfernung | Der Dorfkindergarten, eine Grund- und Hauptschule und eine dänische Schule sind im Dorf und der näheren Umgebung vorhanden. Die Verkehrsanbindung nach Flensburg und weiteren Städten/ Orten ermöglicht es, weiterführende Schulen, wie Gymnasien, Gesamt-, Real-, Fach- und Berufsschulen in kurzer Zeit zu erreichen. Die Entfernung zur Stadt Flensburg beträgt max. 10 km. |
| 1.3. Ausbildungsbetriebe und Kontakte | Eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften und auch handwerklichen Ausbildungsfirmen sowie Dienstleistungsbetrieben befinden sich in Husby und dem angrenzenden Umfeld. Diese werden gerne und reichhaltig für Praktika und zum Erwerb einer Lehrstelle für die uns anvertrauten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Anspruch genommen. Die Kontakte gestalten sich mannigfaltig und sehr persönlich. |
| 1.4. Freizeitmöglichkeiten im Ort | Neben einem vielfältigen Freizeitangebot weist Husby durch eine Vielzahl von Vereinen ein differenziertes Sportangebot auf. Aktivitäten und Betätigungen im kulturellen Bereich werden durch Verbände und Jugendgruppen gefördert. Kirchliche Angebote runden das Feld ab. Die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in das soziale Umfeld ist in hohem Maß von Bedeutung. |
| 1.5. Verkehrsanbindung | Eine Bus- und eine Bahnstation sind im Ort vorhanden, es fahren Busse und Züge in regelmäßigen Abständen in Richtung Flensburg und Kiel. |
| 2.1 Zimmer der Kinder/ Jugendlichen | Raumangebot Erdgeschoß: • 2 Einzel- und 1 Doppelzimmer
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| 2.2. Wohn-/ Spiel-/ Fernsehräume | Raumangebot Erdgeschoß: • Wohnzimmer, auch für Arbeiten an dem Computer und zum Lesen, Spielen und Basteln • Ess- und Aufenthaltszimmer, auch Computer mit kontrolliertem Internetzugang • Flur mit Ausgang zum Parkplatz, Eingang ins Büro, Durchgang ins Esszimmer • Mitarbeiter- und Musikzimmer • vorderer Eingang mit Flur, Garderobe und Treppe ins OG • hinterer Eingangsbereich mit Garderobe, Treppe ins OG • Wohnzimmer mit Billardtisch und Sitzecke sowie zusätzlicher Küchennutzung
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| 2.3. Küchen | Raumangebot Erdgeschoß: • Küche, Wirtschaftsraum, Abstellräume und Speisekammer und Ausgang in den Garten • Zusätzliche Küche |
| 2.4. WC/ Badezimmer mit Badewanne/ Dusche | Raumangebot Erdgeschoß: • Personaltoilette • Gästevollbad • 2 Duschbäder und WC,
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| 2.5. Außengelände | Das Haus ist umgeben von einem 3.800 qm großen Grundstück. Rasenflächen und Außenspielgeräte sorgen für vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und Toben. |
| 2.6. Freizeitmöglichkeiten im und am Haus | Abwechslungsreiche Spielgeräte, z.B. Trampolin, Basketball, Sandkiste, Tischtennis, Kickertisch, Klettergerüst, Fußballtore, Schaukel, Reckstange, Boxsack, Billardtisch |
| 3.1. Erzieher | 3,0 ErzieherInnen |
| 3.2. Sozialpädagogen | 1,0 Diplom-SozialpädagogInnen |
| 3.3. sozialpädagogische Assistenten | 1,0 Sozialpädagogische Assistentin |
| 3.4. ggf. Heimleitung im Haus | 2,0 Leitungs(fach)kräfte (Dipl. -Soz.Päd. und Betriebswirt) |
| 3.5. Qualitätsbeauftragte | 0,5 Verwaltung / Qualitätsmanagement – Beauftragte |
| 3.6. Reinigungskräfte | 1,0 Reinigungskräfte |
| 3.7. Hausmeister | 0,75 Hausmeister (Haus und Grundstück) |
| 3.8. Küche | 0,75 Köchin |
| 3.9. Sonstige | 1,0 Lehrer als Honorarkräfte 0,5 Schulbegleiter (als zusätzliche Leistung) |
| 4.1. PKW | 1 Kleinbus 9-Sitzer 1 PKW 7-Sitzer 1 PKW 5 Sitzer 1 Kleintransporter (Hausmeister) 1 Wohnmobil für Ferienaktivitäten 1 Anhänger |
| 4.2. Fahrräder | Jedes Kind besitzt in der Regel ein Fahrrad. Sollte es kein eigenes Fahrrad haben, wird ihm ein für das jeweilige Alter passende zur Verfügung gestellt. |
| 4.3. Sonstige | Für die Kinder stehen verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung, z.b. Gokarts, Roller, Dreiräder, Rollerskates und Skateboards. Jugendliche, die in der Lage sind, einen Mofaführerschein zu erwerben, werden darin unterstützt, einen Motorroller zu nutzen bzw. zu erwerben. |
III. Aufnahmemodalitäten, Dauer und Beendigung der Maßnahme
| 1. Plätze | „Kinderhaus Husby“: 12 Plätze, Kinder ab schulpflichtigem Alter, Ausnahmen sind möglich |
| 2. Zielgruppe/ Indikation | Das Kinderhaus Husby nimmt Kinder und Jugendliche mit folgenden Indikatoren auf: • mit Auffälligkeiten im Verhalten • mit Verzögerungen/ Störungen in ihrer Entwicklung • mit Schul- und Lernschwierigkeiten • mit Missbrauchserscheinungen • aus problematischen Familienverhältnissen • mit emotionalen Störungen sowie seelischen Beeinträchtigungen • mit Störungen des Sozial- und Leistungsbereichs |
| 3. Kontraindikation | Kinder und Jugendliche, bei denen schwere geistige und/oder körperliche Behinderungen vorliegen, können von uns nicht betreut und versorgt werden. |
| 4. Dauer der Maßnahme | Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und den Vorgaben des Jugendamtes sowie der Personensorgeberechtigten. Hinzugezogen werden gesetzliche Ansprüche und Vorgaben. |
| 5. Aufnahmeverfahren | In einem ersten Schritt wird von der Heimleitung anhand der bis dahin vorliegenden Informationen durch das Jugendamt und ggf. weiteren Fachkräften geprüft, ob eine Integration in die Gruppe möglich und denkbar ist; zur Abklärung dieser Frage findet häufig auch ein Gespräch mit dem betroffenen Kind/ Jugendlichen und der Herkunftsfamilie z.b. im Jugendamt statt. Anschließend wird der junge Mensch mit weiteren Beteiligten zu einem Besuch in die Einrichtung eingeladen, damit festgestellt werden kann, ob die Angebote den Erwartungen entsprechen. |
| 6.1. Hauptbeleger | Die Kinder kommen zum großen Teil aus Schleswig-Holstein, „Hauptbeleg-Jugendämter“ sind Flensburg, Kiel und Lübeck. |
| 6.2. Belegung möglich aus: | Generell nehmen wir nach Absprache Kinder und Jugendliche aus allen Bundesländern auf. Da ein wichtiger Bestandteil unserer Leistung auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern/ Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen besteht, bevorzugen wir eine Belegung aus Schleswig-Holstein. |
IV. Ziele und Methoden
| 1. Ziele | Unser pädagogisches Richtziel ist es, dass die von uns betreuten jungen Menschen nach ihrem Aufenthalt im Kinderhaus • mittelfristig wieder in ihre Familie integriert werden oder zu Elternteilen / Angehörigen zurückkehren können • auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden • oder in Anschlussmaßnahmen vermittelt werden können.
|
| 2. Methodische Grundlagen | Zur Erreichung der pädagogischen Ziele setzen wir u.a. folgende Methoden ein: • Annahme des jungen Menschen in einem angstfreien Raum • Einfühlungsvermögen in die Erlebniswelt des Kindes • Förderung der eigenen Ressourcen und Verstärkung positiver Verhaltensanteile • Ermöglichung der Auflösung alter Verhaltensmuster durch das Vorleben neuer Umgangs- und Verhaltensformen • Unterstützung und Begleitung des Selbsterkennungs- und Selbstfindungsprozesses des Kindes • Transparenz des eigenen Lebens und Handelns • Entwicklung individueller Lösungsstrategien • Entwicklung und Realisierung von gemeinsamen Zielen • Unterstützung bei schulischen Aufgaben • Aufnahme von Außenkontakten durch integrative Maßnahmen • Entwicklung und Förderung eines sinnvollen aktiven Freizeitverhaltens • Einbindung der Eltern / Sorgeberechtigten in die erzieherische Arbeit • Reflexion und Weiterentwicklung der Hilfe zur Erziehung • Heilpädagogische Ansätze fließen in die Arbeit mit ein |
V. Leistungen
| Leistungsbereich | Häufigkeit/Umfang | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1.1.Pädagogische Leistungen | ||
| 1.1.1. Anamnese/ Entwicklungsdiagnostik | Der vorliegende Hilfeplan und die Erarbeitung einer sozialpädagogischen Anamnese vor der Aufnahme sind Grundlage für die Entwicklung kontinuierlicher Erziehungsschritte und zielgerichteter Maßnahmen- und Förderpläne. | |
| 1.1.2. Hilfeplanung | regelmäßig | Es finden regelmäßige Hilfeplangespräche statt, in denen über die zurückliegende Entwicklung eines Kindes berichtet wird und gemeinsam Ziele für den neuen Bewilligungszeitraum erarbeitet werden. Die Gespräche werden mit dem Kind/ Jugendlichen sowie im Mitarbeiterteam gemeinsam vor- und nachbereitet. |
| 1.1.3. Förderplanung | bei Bedarf | Nach dem persönlichen Bedarf eines Kindes wird eine interne Förderplanung mit konkreten Absprachen über einzuleitende Maßnahmen erstellt. |
| 1.1.4. Entwicklungsbericht | regelmäßig vor Ablauf des Bewilligungs-zeitraumes | Es erfolgt die Erstellung des Entwicklungsberichtes nach einem erarbeiteten Raster und die Zusendung an das zuständige Jugendamt. |
| 1.1.4. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt | bei Bedarf | Über das Hilfeplangespräch hinaus finden bei Bedarf weitere persönliche Gespräche und telefonische Absprachen statt. Die Jugendämter werden bei besonderen Auffälligkeiten im Erziehungsalltag informiert. |
| 1.1.5. Pädagogisches Alltagsgeschehen | Die Bewältigung des Alltags ist für die Kinder und Jugendlichen in einem Kinderhaus von zentraler Bedeutung, da sie für einen wichtigen Entwicklungszeitraum dort ihr Zuhause finden. Dazu gehört die Gestaltung eines Wohnfeldes, in dem sich die Kinder wohlfühlen können genauso dazu wie die Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags mit immer wiederkehrenden Rhythmen, Situationen und Aufgaben. | |
| • Aufsicht und Betreuung | Ständig rund um die Uhr |
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch pädagogisches Fachpersonal |
| Nachmittags an Schultagen | Präsenz von mehr als zwei pädagogischen Fachkräften | |
| nachts und Vormittags | mindestens eine pädagogische Fachkraft vertreten | |
| am Wochenende | mindestens zwei pädagogische Fachkräfte vertreten | |
| • Teilhabe am familiären Lebensumfeld | ständig | Die Kinder werden in das familiäre Leben der Trägerfamilie miteinbezogen und haben Anteil daran. Sie erleben am Modell Partnerschaft, Elternsein und das Leben als Familie im sozialen Umfeld. |
| • Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes | ständig | Anbieten eines kindgerechten Wohn- und Lebensumfeldes |
| ständig | Unterstützung und gemeinsame individuelle Gestaltung der eigenen Zimmer und des ganzen Hauses | |
| ständig | Bereitstellen einer entwicklungsfördernden Atmosphäre des Miteinanderlebens und Sich-Wohl-und-Zu-Hause-Fühlens | |
| wöchentlich | Kinderbesprechung | |
| wöchentlich | Besprechung mit Jugendlichen | |
| • alltägliche Versorgung | täglich | gemeinsame und regelmäßige Einnahme von mindestens drei Mahlzeiten |
| ständig | Anbieten eines individuellen Wohnbereiches in einem Ein- oder Zweibettzimmer | |
| ständig | Zur Verfügung Stellen von mehreren verschiedenen Sanitär- und Waschbereichen | |
| ständig | Bereitstellen eines gemeinsamen Wohn- und Küchenbereiches | |
| ständig | Bereitstellen eines Freizeitbereiches und Angebote zur Nutzung dieses | |
| täglich | Altersangemessene Anleitung und Unterstützung beim Aufräumen der Zimmer und beim Bettenmachen | |
| wöchentlich | Altersangemessene Anleitung und Unterstützung zur Wäschepflege | |
| an den Wochenenden | ||
| • religionspädagogische Angebote und Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen | Bei Bedarf und auf Wunsch | Gespräche und Auseinandersetzung über Normen und Werte sowie über religiöse Glaubensrichtung und –freiheit gerne Unterstützung/ Begleitung eines Kindes/Jugendlichen zur Taufe, Konfirmation und/ oder Kommunion und Durchführung dieser Teilnahme am Gottesdienst der Gemeinde und Feiern religiöser Feste |
| • Freizeitgestaltung | Auf Wunsch/ Täglich | Bereitstellen von Spiel- und Bastelmaterialien und entsprechende Anleitung |
| Auf Wunsch/ Täglich | Bereitstellen und Anleitung zum Umgang mit Medien/ Computer/ Internet/ etc. | |
| Auf Wunsch/ Täglich | Nutzung der unterschiedlichen Freizeitmöglichkeiten auf dme Gelände des Kinderhauses | |
| bei Bedarf, wöchentlich | Hilfestellung und Beratung bei der persönlichen Freizeitgestaltung, Unterstützung bei der Suche nach Hobbys und intensive Förderung dieser (alle Kinder gehen regelmäßig mindestens einer Freizeitbeschäftigung nach) | |
| bei Bedarf | Musikunterricht im Hause oder in den umliegenden Vereinen auf verschiedenen Instrumenten | |
| regelmäßig an Wochenenden | Ausflüge in die nähere Umgebung | |
| regelmäßig jährlich | Ferienfahrt mit den Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen aus dem Kinderhaus Husby | |
| • Förderung der Gesundheit und der körperlichen gesunden Entwicklung | täglich | Allgemeine Gesundheits- und Hygieneerziehung |
| innerhalb vier Wochen | Körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik | |
| einmal jährlich | Regelmäßige Gesundheitskontrolle | |
| mind. zweimal jährlich | Regelmäßige Zahnarztkontrolle und Prophylaxe | |
| bei Bedarf | Sicherstellung notwendiger Therapien (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Einnahme von Medikamenten) und Hilfsmittel (Brille, Zahnspange, etc) | |
| bei Bedarf, regelmäßig | Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene | |
| bei Bedarf | Abstimmung mit Therapeuten bei besonderen Erkrankungen, psychosomatischen Störungen, etc. | |
| bei Bedarf, regelmäßig | EDV-Dokumentation und Einbeziehung aller Beteiligten ( Eltern, Vormünder, etc.) zur genaueren Diagnostik und Behandlung | |
| • Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten | Bei Bedarf | Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Konto, Sparbuch) |
| 1 x wöchentlich | Ausgabe von Taschengeld | |
| bei passender Gelegenheit | Beratung und Hilfestellung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden Gelder (Bekleidung, Hygiene, etc.), ev. Führen eines Nachweisheftes | |
| bei Bedarf, täglich | Verkehrserziehung, Einüben des Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln | |
| bei passender Gelegenheit | Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen | |
| bei passender Gelegenheit, regelmäßig | Zubereitung von Mahlzeiten, Umgang mit gesunder Ernährung, Backen, Einkäufe | |
| • Förderung von handwerklichen, sportlichen und künstlerischen Fähigkeiten | bei passender Gelegenheit | Förderung im praktisch-handwerklichen Bereich, auch zur Verfügung Stellen der Werkstatt des Hausmeisters |
| bei Bedarf | Arbeiten im Außenbereich der Einrichtung | |
| bei Bedarf | Zur Verfügung stellen von Musikinstrumenten innerhalb der Einrichtung und Nutzung der Angebote im Umfeld | |
| bei Bedarf | Beratung und Hilfestellung bei der Suche nach einer passender sportlichen Tätigkeit | |
| bei Bedarf | Nutzung der Sport- und Spielplätze der Gemeinde | |
| • Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung | ständig | Förderung individueller Stärken |
| ständig | Förderung emotioneller Ausdrucksfähigkeit | |
| ständig | Erfahren von Vertrauen und Sicherheit | |
| bei Bedarf | Persönliche Ansprachen und strukturierte Einzelkontakte | |
| bei Bedarf | Gezielte Gespräche mit den pädagogischen Fachkräften | |
| bei Bedarf | Entwicklung eines angemessenen Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins | |
| bei Bedarf | Entwicklung von Werten und Normen | |
| bei Bedarf | Bewusstsein für eigene Stärken und Ressourcen entwickeln | |
| • Förderung des Sozialverhaltens | ständig | Vorleben von sozialer Kompetenz und Einüben von Umgangsregeln in der Gruppe und nach Möglichkeit im öffentlichen Leben |
| bei Bedarf | Rückmeldung über positives und problematisches Verhalten | |
| bei Bedarf | Rückmeldung in Einzel- und Gruppengesprächen | |
| wöchentlich | Regelmäßige Kinderbesprechungen | |
| regelmäßig, wöchentlich | Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten in der Gemeinschaft | |
| bei Bedarf | Trainingsprogramme im Alltag (z.B. Verhaltenstraining) | |
| bei Bedarf | Steuerung und Nutzung von gruppendynamischen Prozessen | |
| regelmäßig | Einbeziehung aller am Erziehungsprozeß des Einzelnen Beteiligten (Eltern, Schule, Beratungsstellen, etc.) | |
| bei Bedarf | Hilfestellung und Beratung bei Schwierigkeiten in der Schule, mit Freunden und Angehörigen sowie in der Nachbarschaft | |
| o Integration in den Sozialraum | ständig | Kontaktpflege zur Nachbarschaft, insbesondere zu landwirtschaftlichen und anderen Betrieben in der Umgebung, bei denen die jungen Menschen die Gelegenheit haben mitzuwirken |
| ständig | Einbindung in die Sportvereine, Kirchengemeinde und weitere Institutionen | |
| o Schulische/ berufliche Förderung | Bei der Aufnahme und innerhalb der ersten vier Wochen | Auswahl einer geeigneten Schulform in Abstimmung mit den und unter Beteiligung der Eltern, Vormund, Jugendamt und ggf. weiterer Institutionen, Einbeziehung von Vorinformationen, Diagnostiken), Begleitung der Kinder zum Schuleintritt, Teilnahme an Aufnahmegespräch, Treffen von Vereinbarungen und Absprachen |
| Bei Bedarf | Herstellen einer Schulfähigkeit durch eine kurzfristig angelegte Integrationshilfe/ Schulbegleitung für einen Übergang von bis zu 4 Wochen | |
| regelmäßig | Intensive Kontakte zur Schule und Gespräche mit den Lehrkräften, Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen, am Unterricht und an schulischen Aktivitäten | |
| täglich | Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben, Erarbeitung spezieller Pläne. Die Hausaufgabenbetreuung findet mit jeweils einer festen Bezugsperson in einem festen zeitlichen Rahmen ab mittags statt. | |
| bei Bedarf | Einladung interessierter Schulklassen und/ oder Lehrer in die Einrichtung | |
| bei Bedarf | Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs-/Praktikums-/Arbeitsplatz, | |
| bei Bedarf | Hilfestellung bei Bewerbungen und Begleitung zu Vorstellungsgesprächen | |
| regelmäßig | Förderung durch die Vermittlung der Jugendlichen in Praktika während Ferienzeiten als Vorbereitung auf das Berufsleben | |
| regelmäßig | Kontakt zu den Ausbildern und Vorgesetzten | |
| bei Bedarf | Beschaffung von Berufvorbereitenden Maßnahmen (über Agentur für Arbeit), Stellen von Anträgen | |
| bei Bedarf | Unterstützung bei der Konfliktlösung in der Schule und am Ausbildungs-/ Arbeitsplatz | |
| o Kooperation und Arbeit mit der Herkunftsfamilie/ Sorgeberechtigten | Die Einbeziehung der Familie ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Vorrangig ist hierbei die Herstellung, Erneuerung und Vertiefung des Kontaktes zwischen Eltern oder anderen zur Familie gehörenden Personen und dem Kind. Wenn möglich, wird die Familie fortlaufend in das Leben ihres Kindes einbezogen. | |
| regelmäßig | Unterstützung der Kinder bei Telefon- und Briefkontakten mit Familienangehörigen | |
| regelmäßig | Absprache von Kontakt- und Besuchsregeln | |
| regelmäßig | Vor- und Nachbereitung von Besuchen am Wochenende und in den Ferien | |
| bei Bedarf | Vorbereitung von Besuchen von Familienangehörigen in der Einrichtung, z.B. Einladung zu Festen | |
| bei Bedarf | Intensiver Erfahrungsaustausch, Anleitung zum Umgang mit ihrem Kind, Hilfestellung bei der Kommunikation, | |
| bei Bedarf | Entwicklung von Strategien zur Bewältigung akuter Krisen, | |
| bei Bedarf | Individuelle Absprachen mit Eltern und Jugendamt | |
| bei Bedarf | Vorbereitung der Rückführung mit den Eltern | |
| 1.1.6. Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme | Zum Ende der Maßnahme | vorbereitende Gespräche zur Zukunftsplanung mit Jugendlichen, Eltern und anderen Beteiligten |
| bei Bedarf | bei Rückführung Intensivierung der Gesprächs- und persönlichen Kontakte zur Herkunftsfamilie, vorbereitende Maßnahmen zur Reintegration, evtl. Nachbetreuung | |
| bei Bedarf | bei Verlegung Gespräche, Vorbereitung, Weitergabe von relevanten Informationen, Verabschiedung | |
| bei Bedarf | bei Verselbstständigung zuvor Trainingsphase zur Vorbereitung des selbstständigen Wohnens z.B. in der Alten Schmiede, | |
| bei Bedarf | Hilfe und Unterstützung bei der Suche, Anmietung und Einrichtung einer Wohnung, Unterstützung beim Umzug, | |
| bei Bedarf | Hilfe beim Beantragen von Geldern und beim Wahrnehmen von Amtsterminen | |
| 1.1.7. Nachsorge | bei Bedarf | informelle Besuchskontakte in der Gruppe |
| bei Bedarf | Erkundigungen über den Verlauf (verbindliche regelmäßige Nachsorge muss im Rahmen von Zusatzleistungen vereinbart werden) |
|
| 1.2. Hauswirtschaftliche Versorgung | Der Aufgabenbereich der hauswirtschaftlichen MitarbeiterInnen beinhaltet die Speisenplanung, -einkauf und -versorgung, Hausreinigung, Wäscheversorgung, Kleidungspflege sowie technische Dienste. Hinzu kommt die Instandhaltung und Wartung der Einrichtung und der Außenanlagen. Kinder und Jugendliche werden im Rahmen unserer Erziehungsziele in die Hausarbeit eingebunden. | |
| 1.3. Klientenbezogene Verwaltungsleistungen | ständig | Führen einer Akte ( pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr) |
| bei Bedarf | Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. | |
| bei Bedarf | Ausfertigung von Bescheinigungen, Berichten usw. | |
| bei Bedarf | Sicherstellen des Versicherungsschutzes, Abwicklung von Versicherungsfällen | |
| ständig | Verwalten und Auszahlen klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld, Sparbuch) | |
| ständig | Dokumentation aller wichtiger Inhalte und Daten zu einem Kind mit QM Center®, der Softwarelösung für den Sozialbereich. | |
| 1.4. Leistungen der Leitung (Verwaltung, Beratung, Gruppenübergreifende Dienste) |
Die Aufgaben der Leitung und Verwaltung ergeben sich aus Gesetzen und Vorgaben der Kostenträger. Sie beinhalten: • konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung • Personalführung/-steuerung • Dienst- und Fachaufsicht • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung • Rechnungswesen / Controlling • Berichtswesen • Koordination der allgemeinen Verwaltungsaufgaben • Zusammenarbeit mit den Entsendestellen, Jugendämtern |
|
| 1.5. Weitere Leistungen | Projekte Das Angebot von Projekten richtet sich nach der Zusammensetzung der Gruppe und Interessen des Einzelnen. Bisherige Themenbereiche waren z.B. „Leben und Umgang mit der Natur“, „Entwicklung und Bau von Außenspielgeräten“ und „Umgang mit dem Computer“. |
| Leistungsbereich | Beschreibung |
|---|---|
| 1.1. besondere schulische Förderung | Neben der regelmäßigen Hausaufgabenbetreuung können wir mit Unterstützung unserer ausgebildeten Lehrkräften auch individuelle Nachhilfe und Förderung anbieten. Dazu gehören: • Erkennen des individuellen Leistungsstandes • Erarbeitung einzelfallorientierter Lernhilfen • Förderung der Schulleistungen im Rahmen von Einzel- und Kleingruppenunterricht • gezielte Abstimmung von Fördermaßnahmen mit Unterrichtsinhalten • Entwicklung von Stetigkeit im Lernverhalten • Vorbereitung einer Wiedereingliederung in die Regelschule • Durchführung von speziellen Persönlichkeitsstärkenden, Leistungsmotivierenden Maßnahmen bei größeren Lernstörungen |
| 1.2. besondere integrationspädagogische Leistungen | Für Kinder oder Jugendliche, die nach Bestimmungen des §35a der drohenden oder festgestellten seelischen Behinderung aufgenommen werden, stehen individuelle Leistungen besonders im schulfördernden und in den musikpädagogischen Bereichen zur Verfügung. Zusätzlich werden auf das Kind abgestimmte therapeutische und gesprächsintensive Hilfen genutzt. Methoden wie Yoga und Reiki werden dabei miteinbezogen. |
| 3. Sonderaufwendungen | Folgende Sonderaufwendungen werden nach dem Individualprinzip erbracht: • Taschengeld • Erstausstattung Bekleidung • Fahrtkosten für Familienheimfahrten • Einzeltherapien • Klassenfahrten • Bus-/ Zugfahrkosten zur Schul-/ Ausbildungsstelle • Gastschulgeld • Ferienfahrten • Konfirmations-/ Kommunionsbeihilfe • Einbindung externer Fachdienste |
| Leistungsbereich | Beschreibung |
|---|---|
| 3. Sonderaufwendungen | Folgende Sonderaufwendungen werden nach dem Individualprinzip erbracht: • Taschengeld • Erstausstattung Bekleidung • Fahrtkosten für Familienheimfahrten • Einzeltherapien • Klassenfahrten • Bus-/ Zugfahrkosten zur Schul-/ Ausbildungsstelle • Gastschulgeld • Ferienfahrten • Konfirmations-/ Kommunionsbeihilfe • Einbindung externer Fachdienste |
| Leistungsbereich | Beschreibung | Preis |
|---|---|---|
| 4.1. besondere zusätzliche soz.päd. Betreuung im Alltag | Musikpädagogische Betreuung Sportliche Betreuung, z.B. Reiten Sozialpädagogische Einzelbetreuung |
n.V. und Aufwand |
| 4.2. Sonderschulische Förderung | Schulbegleitung Nachhilfe (durch 1 Lehrer als Honorarkraft) |
n.V. und Aufwand |
| 4.3. Berufsbildende Maßnahmen | Berufsbegleitung, Unterstützung und Einzelbetreuung | n.V. und Aufwand |
| 4.4. Therapeutische Einzelleistungen | Sprachheilunterricht Legasthenietraining Ergotherapie Zusammenarbeit mit sonstigen Therapeuten und Heilpädagogen (z.B. bei sexuellem Missbrauch) |
n.V. und Aufwand |
| 4.5. heilpädagogische Übungsbehandlungen | Intensive heilpädagogische Betreuung | n.V. und Aufwand |
| 4.6. besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen | Ferienfreizeiten für einzelne Kinder bei individuellem Bedarf Verschiedene sportliche Aktivitäten Sommerfreizeiten |
n.V. und Aufwand |
| 4.7. besondere Elternarbeit oder intensiverer Einbezug der Familie | Intensive Elternarbeit Intensive Nachsorge mit regelmäßigen Kontakten |
n.V. und Aufwand |
VI. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung/ Qualitätssicherung
| Leistungsbereich | Häufigkeit/Umfang | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1. Konzeptentwicklung | Die regelmäßige Überprüfung der Konzeption und das Setzen von einrichtungs-spezifischen Zielen sind unerlässlich für die tägliche Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört auch die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Kleine Heime S.-H. (AKSH) und die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft Kleine Heime & Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V. |
|
| 2. Teamentwicklung | Dienst-besprechungen | Es finden wöchentlich regelmäßig jeden Dienstag von 09:00 bis 13:00 ausführliche Dienstbesprechungen statt, um Wochenziele zu entwickeln, Termine zu vereinbaren und Informationen weiterzugeben. Die besondere Thematik einzelner Kinder wird hier in regelmäßigem Rhythmus besprochen und Erziehungsstrategien und –Maßnahmen abgestimmt. Zur Ergänzung dieser wöchentlichen Konferenz finden regelmäßige Kurzabsprachen in der Mittagszeit statt. Weitere Beratung und Anleitung für die Praxis wird kontinuierlich durch die Einrichtungsleitung gegeben. |
| Supervision | Zur weiteren Reflexion der eigenen Arbeit und zur Teamentwicklung finden regelmäßige Supervisionssitzungen mit einem externen Supervisor gemeinsam mit der Leitung statt. | |
| Aufgaben-organisation | Unsere Aufgaben sind durch Stellenbeschreibungen, Ablaufbeschreibungen und Tätigkeitsbeschreibungen für jede MitarbeiterIn verbindlich definiert. | |
| 3. Personalentwicklung | Wir entwickeln Schulungspläne und organisieren interne Fortbildungsveranstaltungen. Schwerpunkte dieser Fortbildungsveranstaltungen waren zuletzt „Erste Hilfe am Kind“, „Gewaltprävention“ und „Umgang mit dem Computer“ .Daneben fördern wir die Teilnahme an externen Schulungen. Es finden intensive Reflexionsgespräche mit einzelnen Mitarbeitern statt. | |
| 4. Dokumentation von Prozessen und Leistungen | Unsere Leistungen, Kosten und Wirkungen dokumentieren wir in einem kontinuierlichen Berichtswesen mit der Jugendhilfe-Software QM-Center. Wir haben eine vollständige und übersichtliche Aktenführung. Ziele, die aus der Hilfeplanung hervorgehen werden schriftlich gesondert aufgeführt und weiter bearbeitet. |
|
| 5. Qualitätsaudits | Zur kontinuierlichen Verbesserung der Betreuungs-, Beziehungs-, Prozess- und Ergebnisqualität unseres Hauses beschäftigen wir mit einer halben Stelle eine Qualitätsbeauftragte. | |
| 6. Weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung | Die Qualitätssicherung erfolgt in Anlehnung an DIN EN ISO 9002. |









